Ab wann Staking / Lending gewerblich?

Hallo zusammen,
ich wollte mal fragen, ob ein paar von euch schon Erfahrungen mit den Steuerbehörden haben, ab wann staking/lending möglicherweise als Gewerbe eingestuft werden könnte.
Ich weiß, dass normalerweise für ein Gewerbe bestimmte Voraussetzungen gelten, wie zb dass man eine Dienstleistung erbringen muss, ggf. Büroräume, Equipment, Angestellte etc. haben muss.
Ich frage mich aber, ob bei den aktuell ständig steigenden Kursen das Finanzamt irgendwann einfach entscheidet, dass das Staking, was dir vor einem Jahr noch 50 Euro im Monat eingebracht hat und heute 500 Euro im Monat, ab sofort gewerblich ist :smiley:
Niemand von uns will wahrscheinlich unbewusst in so einen Fall laufen, deswegen wollte ich mal fragen, habt ihr schon Erfahrungen damit, wie das Finanzamt Staking/Lending generell bewertet und ob es da einen Umfang gibt, der zu heiß werdfen könnte?
Nach der letzen veröffentlichen Richtlinie des Finanzministeriums scheint es ja quasi das „gleiche“ zu sein steuerrechtich.
Danke und schöne gGrüße!